Umfang der Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung wird in
einer Stufe abgelegt. Sie
besteht aus 5 Einzel- und 5
Truppübungen und der
Beantwortung von
Testfragen.
Zweck der
Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung dient
zum Nachweis der
Grundkenntnisse der FwDV 4.
In der vorbereitenden
Ausbildung liegt der
Hauptwert dieser
Leistungsprüfung. Die Arbeit
der Teilnehmer soll schnell
und fehlerfrei ablaufen.
Deshalb werden beim
Überschreiten der Sollzeit
sowie nicht fehlerfreier
Ausführung Fehlerpunkte
vergeben.
Teilnahmebedingungen
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Um die Abnahme der
Leistungsprüfung können
sich alle
Feuerwehranwärter
(vom vollendeten 14. bis
zum 18. Lebensjahr)
bewerben.
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Die persönliche
Ausrüstung muss
einheitlich umfassen:
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Feuerwehrhelm
mit Nackenschutz
bzw.
Jugendfeuerwehrhelm
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Jugendfeuerwehrschutzanzug
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Feuerwehrstiefel
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Feuerwehr-Schutzhandschuhe
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Die Teilnahme ist auch
dann möglich, wenn eine
Feuerwehr nicht über
eine vollständige
Jugendgruppe verfügt.
Es dürfen nur Geräte
verwendet werden, die
den einschlägigen Normen
und der UVV entsprechen.
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